Hilfe im Trauerfall
Bei einem Trauerfall in der Wohnung benachrichtigen Sie zuerst den für Sie zuständigen Hausarzt, oder falls dieser nicht zu erreichen ist, den ärztlichen Notdienst. Dieser stellt den Tod des Angehörigen fest und stellt die Todesbescheinigung aus.
Bitte beachten Sie, dass der Arzt die Todesbescheinigung beim Verstorbenen hinterlässt.
Nachdem der Arzt den Tod bestätigt hat, benachrichtigen Sie das Beerdigungs-Institut Schulte-Austum KG.
Wie lange der Verstorbene nun in gewohnter Umgebung zu Hause verbleiben soll, entscheiden Sie selbst, denn bis zu 36 Stunden sind hier gesetzlich erlaubt.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Senioren- und Pflegeheim setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir werden dann bei der zuständigen Verwaltung alle weiterführenden Maßnahmen einleiten.
Im Trauerfall benötigte Dokumente:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde oder Stammbuch
- Scheidungsurteil (für Geschiedene)
- Sterbeurkunde (falls der Ehegatte bereits verstorben)
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Rentenbescheid
- Policen von Versicherungen
- Graburkunde (wenn bereits vorhanden)
- Bestattungsvorsorgevertrag (wenn vorbereitet)
- Letzter Wille: Feuer- oder Seebestattung